Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Meyer Hausdienstleistungen (nachfolgend «MHDL» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite www.mhdl.ch (nachfolgend «Website» genannt) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.
Die Website wird betrieben von:
Meyer Hausdienstleistungen
Obere Bergstrasse 19
8820 Wädenswil
UID-Nr.: CHE-289.781.162
Telefon: +41 79 500 45 99
E-Mail: info@mhdl.ch
Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
MHDL behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte, Buchung oder Bestellung.
Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren, eine Dienstleistung buchen oder ein Abo abschliessen. Durch die Annahme der Offerte, die Buchung einer Leistung oder den Abschluss eines Abos erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Sie erklären zudem, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind.
2. Angebotene Leistungen
Wir erbringen grundsätzlich Dienstleistungen in folgenden Bereichen: Hauswartung, Gartenpflege, Entsorgung, Reinigung und Handwerk-Service.
Dazu gehören insbesondere allgemeine Hauswartungsarbeiten, Gartenunterhalt, Reinigungsarbeiten, kleinere Reparaturen, Räumungen, Entsorgungen, Transporte einzelner Möbelstücke sowie wiederkehrende Entsorgungsleistungen im Rahmen eines Entsorgungsabos.
MHDL behält sich das Recht vor, die angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken.
3. Annahme der Offerte / Vertragsabschluss
Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 10 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist.
Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Kunde die in der Offerte aufgeführten Leistungen. Wir erbringen unsere Leistungen zu den auf unserer Website publizierten oder dem Kunden direkt mitgeteilten Preisen.
Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung, mit Beginn der Leistungserbringung durch MHDL oder durch den Abschluss eines Abos über die Website.
Bei online abgeschlossenen Abos kommt der Vertrag mit der erfolgreichen Bestellung, Zahlungsbestätigung oder Bestätigung durch MHDL zustande.
4. Vertragspflichten MHDL
MHDL erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und praktischen Fähigkeiten.
MHDL ist verpflichtet, gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren.
MHDL ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Sie wird den Kunden regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
MHDL erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, MHDL nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich.
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er MHDL für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.
Der Kunde ist zudem verpflichtet, MHDL rechtzeitig über besondere Umstände zu informieren, die für die Ausführung der Leistung relevant sind. Dazu gehören insbesondere erschwerter Zugang, fehlende Parkmöglichkeiten, besondere Hausordnungen, gefährliche Stoffe, empfindliche Materialien oder sonstige Risiken.
6. Termine
Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart.
Der Vertrag über den Leistungsbezug kommt mit unserer Terminannahmebestätigung telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über die Website zustande.
MHDL behält sich das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Umstände, insbesondere Krankheit, Unfall, Wetterereignisse, technische Probleme, Verkehrsbehinderungen oder höhere Gewalt, ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen abzusagen oder zu verschieben.
Sollte der Kunde den vereinbarten Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen können, hat er diesen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Dabei gilt eine Verspätung von 15 Minuten als Nichtwahrnehmen des Termins.
Erfolgt keine rechtzeitige Absage, behält sich MHDL das Recht vor, die gebuchte Leistung, mindestens jedoch den Betrag von CHF 65, in vollem Umfang in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde kann mittels Arztzeugnis nachweisen, dass er weder in der Lage war, den Termin wahrzunehmen noch diesen rechtzeitig abzusagen.
7. Besondere Bedingungen für das Entsorgungsabo
Für das Entsorgungsabo gelten ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB die nachfolgenden besonderen Bedingungen.
7.1 Leistungsumfang des Entsorgungsabos
Das Entsorgungsabo umfasst die regelmässige Abholung von haushaltsüblichen Abfällen, Wertstoffen und recyclingfähigen Materialien im vereinbarten Einzugsgebiet.
Dazu können insbesondere gehören:
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Karton und Papier
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PET-Flaschen
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Glas
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Aluminium und Konservendosen
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kleinere haushaltsübliche Recyclingmaterialien
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weitere nicht gefährliche Abfälle nach vorheriger Absprache
Der genaue Leistungsumfang, das zulässige Volumen, das maximale Gewicht sowie allfällige Zusatzleistungen richten sich nach dem gewählten Abo-Modell oder der individuellen Vereinbarung.
MHDL übernimmt die Abholung, den Transport und die Zuführung zu geeigneten Entsorgungs- oder Recyclingstellen. Die Sortierung erfolgt durch MHDL, soweit dies im üblichen Rahmen möglich und zumutbar ist.
7.2 Abholrhythmus
Die Abholung im Rahmen des Entsorgungsabos erfolgt 2 x pro Monat.
Es besteht kein Anspruch auf eine Abholung exakt alle 14 Tage. Die Abholtermine werden von MHDL aufgrund der Tourenplanung festgelegt und dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
Fallen Abholtermine auf Feiertage, Betriebsferien, ausserordentliche Ereignisse, extreme Wetterbedingungen oder andere nicht von MHDL beeinflussbare Umstände, kann MHDL den Termin verschieben.
7.3 Bereitstellung der Materialien
Der Kunde stellt die zu entsorgenden Materialien am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt bereit.
Die Materialien müssen so bereitgestellt werden, dass sie ohne unverhältnismässigen Aufwand abgeholt werden können. Der Zugang muss zum vereinbarten Zeitpunkt möglich sein.
Nicht korrekt bereitgestellte, stark verschmutzte, gefährliche, unzulässige oder nicht vereinbarte Materialien können von MHDL zurückgewiesen werden.
Kann die Abholung nicht durchgeführt werden, weil die Materialien nicht bereitstehen, der Zugang nicht möglich ist oder der Kunde den Abholtermin anderweitig verpasst, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder Reduktion der Abo-Gebühr.
Nach vorheriger Absprache und je nach Verfügbarkeit kann MHDL einen alternativen Abholtermin anbieten. Ein Anspruch auf einen kostenlosen Ersatztermin besteht nicht. Allfällige Zusatzfahrten oder Mehraufwände können separat verrechnet werden.
7.4 Mengen-, Volumen- und Gewichtsbeschränkung
Das Entsorgungsabo gilt nur für haushaltsübliche Mengen.
Pro Abholung gelten die im jeweiligen Abo-Modell oder in der individuellen Vereinbarung festgelegten Maximalmengen bezüglich Volumen, Gewicht, Anzahl Säcke, Boxen oder Gebinde sowie Art der Materialien.
Überschreiten die bereitgestellten Materialien die vereinbarte Menge, kann MHDL die zusätzlichen Materialien nach eigenem Ermessen mitnehmen und separat verrechnen.
MHDL ist nicht verpflichtet, Mehrmengen ohne vorherige Vereinbarung mitzunehmen.
7.5 Zusatzleistungen
Zusätzliche Materialien, grössere Mengen oder Sonderfahrten sind nicht im regulären Abo-Preis enthalten.
MHDL kann solche Zusatzleistungen nach Möglichkeit übernehmen und separat verrechnen. Dazu gehören insbesondere:
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zusätzliche Säcke, Boxen oder Gebinde
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Sperrgut
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Möbelstücke
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grössere Kartonmengen
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Entrümpelungen
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Keller-, Estrich- oder Garagenräumungen
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kurzfristige Zusatzabholungen
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besonders aufwendige Tragewege
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Demontagearbeiten
Zusatzleistungen werden nach Aufwand, separater Vereinbarung oder gemäss den jeweils gültigen Preisansätzen von MHDL verrechnet.
7.6 Ausgeschlossene Abfälle
Vom Entsorgungsabo ausdrücklich ausgeschlossen sind alle Abfälle, die eine besondere Bewilligung, Spezialbehandlung, behördliche Kontrolle, einen speziellen Entsorgungsnachweis oder eine besondere Zulassung für Transport, Lagerung oder Entsorgung erfordern.
Nicht angenommen werden insbesondere:
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Sonderabfälle gemäss Schweizer Abfallrecht
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andere kontrollpflichtige Abfälle mit oder ohne Begleitscheinpflicht
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Chemikalien
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Farben, Lacke und Lösungsmittel
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Öle, Benzin, Treibstoffe und andere brennbare Flüssigkeiten
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Batterien und Akkus in grösseren Mengen
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Gasflaschen, Druckbehälter und Feuerlöscher
-
explosive, entzündliche oder reaktive Stoffe
-
Asbest oder asbestverdächtige Materialien
-
kontaminiertes Bau- oder Abbruchmaterial
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medizinische Abfälle, Spritzen oder infektiöse Materialien
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Tierkadaver
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radioaktive Stoffe
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Waffen, Munition oder pyrotechnische Gegenstände
-
gewerbliche oder industrielle Abfälle, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden
MHDL ist nicht verpflichtet, solche Materialien mitzunehmen, zwischenzulagern, zu transportieren oder zu entsorgen.
Werden ausgeschlossene Abfälle dennoch bereitgestellt oder versteckt in Boxen, Säcken oder Gebinden deponiert, haftet der Kunde für sämtliche daraus entstehenden Kosten, Schäden, Gebühren, Bussen, Umtriebe und Entsorgungskosten.
7.7 Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass nur zulässige Materialien bereitgestellt werden.
Mit Abschluss des Entsorgungsabos bestätigt der Kunde, dass keine gefährlichen, bewilligungspflichtigen oder gesetzlich ausgeschlossenen Abfälle übergeben werden.
MHDL darf bereitgestellte Materialien ablehnen, wenn Zweifel an der Zulässigkeit, Sicherheit oder korrekten Entsorgung bestehen.
7.8 Abo-Gebühr und Zahlung
Die Preise für das Entsorgungsabo richten sich nach dem gewählten Abo-Modell oder der individuellen Vereinbarung.
Die Abrechnung erfolgt monatlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Zusatzleistungen, Mehrmengen, Sonderfahrten oder ausserordentliche Aufwände werden separat verrechnet.
Bei Zahlungsverzug kann MHDL die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung aussetzen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung des Abos entsteht.
7.9 Einführungspreis
Ein allfälliger Einführungrabatt gilt nur für die von MHDL festgelegten Zeitraum.
Der Einführungspreis ist zeitlich oder mengenmässig limitiert und begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Vergünstigung.
Nach Ablauf der Einführungskonditionen gilt automatisch der reguläre Abo-Preis, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.10 Mindestlaufzeit und Kündigung des Entsorgungsabos
Die Mindestlaufzeit des Entsorgungsabos beträgt 3 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Entsorgungsabo mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats gekündigt werden.
Die Kündigung erfolgt über die Webseite oder schriftlich per E-Mail, Brief oder anderer nachvollziehbarer Textform.
Bereits bezahlte Abo-Gebühren werden nicht zurückerstattet, sofern die Leistung von MHDL ordnungsgemäss angeboten wurde.
7.11 Urlaubspause
Bei Ferien oder längerer Abwesenheit kann das Entsorgungsabo nach vorheriger Mitteilung pausiert werden.
Eine Pausierung ist nur bei einer Abwesenheit von mehr als 2 Wochen möglich.
Der Kunde muss MHDL die gewünschte Pausierung rechtzeitig, mindestens jedoch 7 Tage vor Beginn der Abwesenheit, schriftlich oder per E-Mail mitteilen.
Während einer bestätigten Urlaubspause erfolgt keine Abholung. Die pausierte Zeit kann nach Absprache gutgeschrieben, an die Laufzeit angehängt oder bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt werden.
Für kurzfristig gemeldete Abwesenheiten, Abwesenheiten von 1 Woche oder weniger sowie nicht bestätigte Pausen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder Verlängerung des Abos.
8. Leistungsänderung
MHDL wird Änderungswünschen in der Leistungserfüllung durch den Kunden soweit zumutbar Rechnung tragen.
Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand von MHDL oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.
9. Beizug von Dritten
MHDL ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen Dritte beizuziehen.
In diesem Fall sorgt MHDL dafür, dass die vertraglichen Pflichten von MHDL durch den Dritten eingehalten werden.
10. Vergütung, Spesen und Steuern
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand zu den auf der Webseite oder in der Offerte mitgeteilten Preisansätzen, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis oder Abo-Preis vereinbart wurde.
MHDL behält sich das Recht vor, ihre Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Offerte, Buchung oder Bestellung angebotenen Preisansätzen verrechnet.
Spesen und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat zu den effektiven Kosten beziehungsweise branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer gesetzlicher Abgaben, sofern diese anwendbar sind.
11. Rechnungsstellung
MHDL stellt nach Abschluss der Leistungserbringung, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern Rechnung.
Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung über das Datum der erbrachten Leistungen, die Aktivitäten sowie den Zeitaufwand und die zu bezahlenden Spesen und Steuern.
MHDL ist berechtigt, für bereits geleistete Leistungen und Auslagen Zwischenrechnungen zu stellen. MHDL kann auch angemessene Kostenvorschüsse auf zu erbringende Leistungen und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung verlangen.
Die Vergütung mit den Spesen und Steuern ist 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
Bei Abos kann die Rechnungsstellung monatlich, im Voraus oder über ein auf der Website angebotenes Zahlungssystem erfolgen.
12. Urheberrecht
MHDL behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen.
13. Geheimhaltung
MHDL ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihr vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben.
Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.
14. Aufbewahrung von Unterlagen / Zurückbehaltungsrecht
MHDL hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art, zum Beispiel Fotos, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf, sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.
MHDL behält sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.
15. Gewährleistung
Soweit die Leistungen mangelhaft sind, beschränkt sich der Anspruch des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, nach Wahl von MHDL auf Nachbesserung, Minderung oder Ersatz.
Führt die Nachbesserung nicht zur Mängelfreiheit, kann der Kunde Minderung verlangen.
16. Haftung
MHDL erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt.
MHDL haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch MHDL haben.
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Schäden, Kosten, Gebühren, Bussen oder sonstige Nachteile, die durch falsche, unvollständige oder irreführende Angaben des Kunden, nicht zulässige Abfälle, gefährliche Stoffe oder unsachgemäss bereitgestellte Materialien entstehen, haftet ausschliesslich der Kunde.
17. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, das heisst bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei, wie beispielsweise behördliche Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Unfälle, extreme Wetterereignisse oder erhebliche Verkehrsbehinderungen, welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen.
In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen.
Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.
18. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Für das Entsorgungsabo gelten ergänzend die besonderen Kündigungsbestimmungen gemäss Ziffer 7.10 dieser AGB.
19. Datenschutz
MHDL erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.mhdl.ch/datenschutz, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt.
Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung.
Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist der Sitz von MHDL oder der Wohnsitz des Kunden.
Für juristische Personen gilt ausschliesslich der Sitz von MHDL als Gerichtsstand.
Aktualisiert: 2. September 2026